Nutzungsbedingungen 3D - Bogenschießparcours

 

 

       Einige Dinge sind zu beachten:

Der Bogenparcours Hohenkammer ist ausschließlich für das Schießen mit Bögen ausgelegt. Das Schießen mit Armbrüsten, Compound-Bögen oder anderen Sportgeräten / Waffen ist verboten. Das Schießen mit Jagdspitzen, Judo-Point Spitzen etc. ist ausdrücklich verboten! Bei Zuwiderhandlung werden zivilrechtliche Schritte eingeleitet!
 

 

Bögen nur bis max. 50 lbs erlaubt !!!

 

Der Parcours ist täglich geöffnet, die genauen Öffnungszeiten sind im Schaukasten an der Waldhütte oder auf der Homepage des Bogenbetreibers zu finden.

   
Wenn die Waldhütte nicht besetzt ist, muss sich jeder Schütze vor dem Gang auf den Parcours in das Schießbuch eintragen (mit KFZ-Kennzeichen),  das entsprechende Entgelt in einen Umschlag stecken, diesen in den Briefkastenschlitz der Anmeldebox werfen und beim Verlassen des Parcours wieder austragen!
 

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist es verboten auf dem Einschussplatz oder im Parcoursgelände "Trainingskurse" für nicht Bogenschießerfahrene / Schützen durchzuführen. Diese werden ausschließlich während der Geschäftszeiten vom Team Bogenpark Hohenkammer nach vorheriger Anmeldung durchgeführt!

 

Minderjährige Personen ist das Betreten des Parcours nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten gestattet.
   
Jeder volljährige Besucher muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Der Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich. Betreten des Parcours auf eigene Gefahr und Haftung !!! Jegliche Schäden an Leihausrüstung etc. sind vom Schützen/Mieter zu ersetzen!
   

Der Parcours verläuft größtenteils auf unbefestigten und bei schlechter Witterung rutschigen Wegen im Wald und über Wiesen. Festes Schuhwerk ist daher dringend erforderlich. Der Parcoursbesucher verpflichtet sich, diese Einrichtung nur dann zu betreten, wenn er von deren Sicherheit überzeugt ist. Der Bogenparcours Hohenkammer übernimmt keinerlei Haftung für durch Fahrlässigkeit auf dem Parcoursgelände entstandene Sach- und Personenschäden.

Bei Gewitter oder Sturm ist das Betreten des Parcours verboten - Verletzungsgefahr!!!

   
Es darf nur auf die vom Bogenbetreiber aufgestellten 3D-Ziele und nur aus der angegebenen Richtung der zu der entsprechenden Station gehörenden Abschußpflöcke geschossen werden. Erlaubt sind dabei pro Station max. 3 Pfeile, der erste Treffer zählt!
   
Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in Richtung des Ziels und niemals über die Zieloberkante ausgezogen werden. Vor seinem Schuss hat sich jeder Schütze davon zu überzeugen, dass sich keine Spaziergänger, Wanderer, Mountainbiker etc. oder auch Tiere im Gefahrenbereich aufhalten.
   
Der Laufweg durch den Parcours ist mit Pfeilen und rotgestreiften Wegweisern gekennzeichnet. Die Laufrichtung ist stets einzuhalten und die Wege dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verlassen werden. Insbesondere ist das Abkürzen zwischen zwei Zielen verboten.
   
Das Rauchen auf dem gesamten Parcoursgelände ist verboten. Hunde sind immer an der Leine zu führen.
Das Tragen von Kleidung mit Tarnmuster, z.B. Camouflage, Flecktarn oder Marine Patter ist nicht gestattet.
   
Abfälle/Müll, insbesondere Pfeilbruch, ist mit zurück zur Waldhütte zu nehmen und darf nicht auf dem Parcours zurückgelassen werden.
   
Weisungen des Parcoursbetreibers oder dem dazugehörigem Personal ist unmittelbar und uneingeschränkt Folge zu leisten.
   
Jeder Verstoß gegen diese Nutzungsbestimmungen können einen sofortigen Verweis vom Parcours zur Folgen haben. Dieser kann von jedem Mitglied des Bogenparcours ausgesprochen werden.
   
Diebstahl und Vandalismus wird sofort zur Anzeige gebracht. Das Schützenhaus und Teile des Parcours sind zum Schutz vor diesem videoüberwacht (Wildkameras mit Infrarotblitz).

 

   

Widerrufsbelehrung:

Bei den Dienstleistungen von Bogenpark Hohenkammer handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, für die der Vertrag einen spezifischen Zeitraum oder Termin vorsieht. Daher besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (s. §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. )

Es gilt für alle Kurse, für Team- oder Gruppen Events (insbes. mit Catering, zzgl. Trainer etc.):

bei kurzfristigen Absagen von weniger als 24 Stunden wird der 100%ige Rechnungsbetrag/Kursgebühr erhoben.

 

 

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